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   LG Berlin, 12.05.2020 - 67 T 38/20   

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https://dejure.org/2020,10740
LG Berlin, 12.05.2020 - 67 T 38/20 (https://dejure.org/2020,10740)
LG Berlin, Entscheidung vom 12.05.2020 - 67 T 38/20 (https://dejure.org/2020,10740)
LG Berlin, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 67 T 38/20 (https://dejure.org/2020,10740)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gerichtliche Räumungsfrist nur ausnahmsweise unter Bedingung der pünktlichen Zahlung

  • mietrechtsiegen.de

    Räumungsfristgewährung unter Bedingung der Nutzungsentschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumungsfristgewährung nur unter der Bedingung der Leistung der Nutzungsentschädigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Räumungsfristgewährung nur unter der Bedingung der Leistung der Nutzungsentschädigung? (IMR 2020, 283)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 09.07.2019 - 67 T 69/19

    Räumung ohne Räumungsfrist bei fortgesetztem vertragswidrigen Verhalten nach

    Auszug aus LG Berlin, 12.05.2020 - 67 T 38/20
    Einer darauf beruhenden Versagung der Räumungsfrist stünden erst Recht der Sinn und Zweck des § 721 ZPO entgegen, der in erster Linie dem Schutz des Räumungsschuldners vor Obdachlosigkeit dient (vgl. Kammer, Beschl. v. 9. Juli 2019 - 67 T 69/19 , ZMR 2019, 769 , beckonline Tz. 1; Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 721 Rz. 1).
  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 238/15

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bei unwirksamer

    Auszug aus LG Berlin, 12.05.2020 - 67 T 38/20
    Ein lediglich auf der Garantiehaftung des Mieters beruhender Zahlungsausfall berechtigt gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB aber noch nicht einmal zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 20. Juli 2016 - VIII ZR 238/15, WuM 2016, 682, beckonline Tz. 14 m.w.N.).
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